Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen (FAQ) zum SAQ-Zertifizierungs-Programm Kundenberater Bank.
Die Laufzeit Ihres Zertifikates steht auf dem Dokument selbst. Sollten Sie dieses nicht mehr besitzen, gibt Ihnen das Team Kundenberater Bank gerne Auskunft. Damit das Zertifikat seine Gültigkeit behält, muss der Zertifikatsinhaber ausserdem die Anforderungen gemäss Prüfungsreglement erfüllen.
Zur Verlängerung der Gültigkeit um weitere 3 Jahre sind anerkannte Rezertifizierungsmassnahmen bei SAQ einzureichen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Nebst dem Angebot unserer Partner-Organisationen, werden diverse weitere Kurse für die Rezertifizierung anerkannt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Das HFBF-Diplom ist, je nach Ausstellungsjahr, als Ersatz für die schriftliche SAQ-Prüfung akzeptiert. Anfragen dazu können direkt an die SAQ gerichtet werden. Für die Zertifizierungsprogramme KMU, CCoB und CWMA ist trotz der Anrechnung zusätzlich eine Gap-Prüfung abzulegen.
Für eine optimale Vorbereitung verweisen wir auf das Angebot der öffentlichen Prüfungsanbieter. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Bei jeder Prüfung und Teilprüfung sind 3 Versuche zugelassen.
Gegen das Prüfungsergebnis kann Einsprache erhoben werden. Weitere Informationen zur Einsprache finden Sie hier.
Eine Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen der schriftlichen Prüfung ist nicht möglich. Allerdings kann die Prüfungsorganisation auch ohne erfolgte Einsprache ein Performance-Feedback geben und über die Themen mit niedriger erreichter Punktzahl informieren. Eine entsprechende Anfrage ist direkt an die Prüfungsorganisation zu richten.
Sie haben die Möglichkeit die Prüfungsunterlagen einzusehen (60min., alleine) und gegen das Prüfungsergebnis Einsprache zu erheben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Eine Einsichtnahme ist nur für die Unterlagen der mündlichen Prüfung möglich.
Für Informationen über die Preise der Trainings- und Prüfungsangebote, wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfungsorganisationen.
Kandidaten deren Arbeitgeber selbst keine Rezertifizierungsmassnahmen anbieten, können vom öffentlichen Angebot Gebrauch machen. Eine Übersicht zu den Anbietern finden Sie hier.
Der Antrag zur Rezertifizierung kann frühestens drei Monate vor Ablauf des Zertifikates bei SAQ eingereicht werden. Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie hier.
Ja, die Teilnahme an Vorbereitungskursen ist nicht obligatorisch. Interessierte können sich direkt zur Prüfung anmelden, sobald alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind.
Nein, die abgelegten Massnahmen sind durch den Kandidaten aufzubewahren. Die Nachweise sind erst zum Zeitpunkt des Rezertifizierungsantrags bei SAQ einzureichen (3 Monate vor Ablauf des Zertifikats).
Bitte verwenden Sie hierzu unser Online-Formular, damit Ihre Angaben aktualisiert werden können.
Bestandene SAQ-Prüfungen (Teilprüfungen oder reguläre Prüfungen) haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Dies gilt arbeitgeberunabhängig.
Im Falle von Mutterschaftsurlaub wird den Kandidatinnen eine Fristverlängerung von 6 Monaten gewährt.
Duplikate von gültigen Zertifikaten können bestellt werden, sofern der Zertifikatsinhaber die Voraussetzungen zur Zertifizierung immer noch erfüllt. Für die Erstellung des Duplikats werden CHF 100.00 in Rechnung gestellt. Das Team Kundenberater Bank nimmt Ihre Bestellung gerne entgegen.
Ja, sofern Ihre Rolle dem von SAQ definierten Profil CWMA entspricht und Ihr Arbeitgeber einer SRO angehört.
Ein vereinfachter Wechsel (Passerelle) ist lediglich innerhalb desselben Segments möglich (zwischen Privatkunden- und Individualkundenberater, CCoB und KMU-Berater, Affluent- und CWMA-Berater).
Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Zertifizierungsprogramm.
Ein vereinfachter Wechsel (Passerelle) ist lediglich innerhalb desselben Segments möglich (zwischen Privatkunden- und Individualkundenberater, CCoB und KMU-Berater, Affluent- und CWMA-Berater). Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Zertifizierungsprogramm.
Sie haben die Möglichkeit, eine Aussetzung zu beantragen. Hierbei wird Ihre Zertifizierung um maximal 18 Monate ausgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier.